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Staatsanwaltschaft gibt Tipps für straffreie Straftaten (sonstige Themen)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 10.08.2018, 20:00
(editiert von Exlibris, 10.08.2018, 20:11)

Moin Zusammen,
üm für eine Straftat verurteilt werden zu können, müssen 3 Dinge
gegeben sein.
-Tatbestand. ( hier gibt objetiven und subjetiven Tatbestand )
-Rechtswiedrigkeit. (es muß ein Gesetz geben, daß die Tat unter
Strafe stellt.
-Schuld bzw. schuldfähig: die Tat muß dem Täter vor der Öffentlichkeit
vorgeworfen werden können (sonst wird das Verfahren eingestellt, kein
öffentliches Interesse). Der Täter muß auch schuldfähig sein, d.h. er muß
14 Jahre alt sein und keine seelische Erkrankung haben.

Wenn nun ein findiger Anwalt sagt, der Täter ist durch die Flucht
traumatisiert, wirds schwierg mit der Schuldfähigkeit und der
Verurteilung.
Gruß, Exlibris
https://schluesselkindblog.com/2018/08/10/sprecher...ltschaft-gibt-tipps-fuer-straffreie-straftaten/

P.S.: Liebe Juristen, versucht doch mal, dieses dem Volk zu erklären,
es wird diese Rechtssprechung mit Sicherheit nicht verstehen. Wenn
das Strafrecht nicht greift, dann bitte der Schutz des Volkes d.h.
Sicherungsverwahrung.

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)


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