Die Zahlen können nicht stimmen (sonstige Themen)
» danke für deine Infos, möchtest du es nicht auch dem gelben Forum
» schreiben?
Hallo Zitrone,
früher hätte ich das bestimmt gemacht, aber heute resigniere ich etwas. Es sind endlose Diskussionen, und der eine meint dann, er kenne einen, der dann eben doch ... etc, aber die Details weiß wieder keiner. Und will auch niemand wissen, denn alles dient ja nur zur Bestätigung von dem, was man glaubt.
» Wobei ich allerdings darauf verweisen möchte, dass sie freie
» Heilfürsorge haben und von Zuzahlungen für medizinische Leistungen
» befreit sind, dann sind sie sogar besser gestellt als Harzer.
Anspruch auf normale Sozialleistungen haben nur anerkannte Flüchtlinge, nicht aber Asylsuchende und Geduldete. Die erhalten nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und wenn Du Dir das Gesetz anschaust, dann siehst Du, daß nur Schwangere eine wirkliche Versorgung haben. Bei nicht schwangeren Asylsuchenden wird nur die "Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände" bezahlt. Bei den Zähnen heißt es ausdrücklich: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist"
Anders ausgedrückt: Asylsuchende und Geduldete erhalten etwa soviel Leistungen, wie wir im Ausland von unserer Krankenkasse oder einer normalen Auslandsversicherung bezahlt bekämen: Also sinngemäß nur Schmerzbehandlung und Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland. Aber eben keine wirkliche Behandlung.
» Und selbst dein errechneter Betrag ohne Zuzahlungen für Heilfürsorge
» dürften manchen deutschen Arbeiter verbittern. Es mag viele geben die
» keine 2400 Euro monatlich verdienen, obwohl sie die ganze Woche durch
» arbeiten und auch Kindern versorgen müssen.
Ja, das stimmt, viele verdienen sehr wenig. Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt weniger als 1.400 Euro brutto. Und wenn Du 1,5 Verdiener hast (typisch: Mann voll, Frau halb) für eine Familie mit zwei Kindern, dann reicht das nicht. Aber man hat dann die Möglichkeit, aufstockende Sozialleistungen zu beantragen. Zum Vergleich, ich hatte ja für meinen Kreis für die Familie (zwei minderjährige Kinder) mit 2.038 Euro kalkuliert als reine ALG 2-Leistung. Wenn sie aber arbeiten und den gleichen Betrag durch Lohn + Kindergeld erzielen, dann bekommen sie 330 Euro aufstockende Leistungen bei einem Verdiener. Aufgeteilt auf zwei Verdiener sogar typisch 500 Euro aufstockende Leistungen (liegt an den Freibeträgen).
Ein alleinstehender ALG 2-Empfänger bekommt 399 Euro, bei Paaren sind es je 360 Euro. Asylbewerber erhalten erst einmal etwa 10% weniger (Unterkunft wird bei beiden voll bezahlt, sofern die Mietgrenzen erfüllt sind). Mit 10% weniger kann man auskommen, aber es ist knapp. Wer aber aufstockend ALG 2 bezieht hat etwa 300 Euro zusätzlich zum vollen Satz bzw. je nach Konstellation sogar 500 Euro mehr als den vollen Satz.
Übrigens, was die Zuzahlungen angeht: ALG 2-Bezieher (auch Aufstocker) zahlen im gesamten Jahr und für die gesamte Familie nur etwa 94 Euro an Zuzahlungen (ich meine die 5-10 Euro für Medikamente, 10 Euro je Tag im Krankenhaus). Danach können sie sich befreien lassen. Sie erhalten ebenfalls mehr aus Du oder ich bei der Zahnbehandlung, denn sie bekommen den doppelten Festzuschuß. Ähnliche Regelungen gelten für Geringverdiener oberhalb ALG 2.
Ich bin durchaus darüber erschrocken, welche finanziellen (und, ähm, kulturellen) Belastungen auf uns zukommen. Aber wenn man ALG 2 als Minimalwert ansieht, dann sollte man schon beachten, daß Asylbewerber zunächst nur 10% weniger zur Verfügung haben (Unterkunft außen vor, das sind durchlaufende Posten). Mit ALG 2 hat man den vollen Satz und bei Arbeit je nach Konstellation 300-500 Euro oben drauf. Dazu weniger Zuzahlungen für die gesundheit im Vergleich zu Normalverdienern,
Viele Grüße
Johannes
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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"
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