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"Abschußbefehl" - Was will der Verteidigungsminister eigentlich erreichen ? (sonstige Themen)

verfasst von Johannes(R) E-Mail, 23.09.2007, 00:17

Es gab ein Gesetz, das regeln sollte, wann ein entführtes Zivilflugzeug abgeschossen werden darf. Ziel war es, festzustellen, daß dies dann möglich ist, wenn dadurch eine größere Anzahl Menschen bewahrt werden kann. Als Hintergrund wurde z.B. an ein entführtes Flugzeug gedacht, das in ein Hochhaus oder oder ein vollbesetztes Stadion zu rasen droht.

Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz gekippt, da es verfassungswidrig sei. Der Staat dürfe nicht per Gesetz ein Leben gegen ein anderes abwägen. Über die Frage, ob jemand zu bestrafen sei, der dennoch anders handelt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Jung greift das Thema des Gesetzes nun wieder auf und sagt, es gäbe kein Gesetz, daß die Abwägung Leben gegen Leben erlaube. Der gedachte Fall sei daher ein übergesetzlicher Notstand (weil das Gesetz ja nicht mehr besteht), und im Falle eines Falles würde er genau so handeln, wie es per Gesetz geregelt werden sollte (aber nicht durfte).

Der Verteidigungsminister begibt sich damit in einen Graubereich. Er widerspricht nicht direkt dem BVG, denn das hatte ja nicht über einen Abschußbefehl an sich zu entscheiden, sondern nur darüber, ob ein möglicher Schießbefehl gesetzlich geregelt werden dürfe. Das Problem liegt aber darin, daß er sich und eventuelle Amtsnachfolger darauf konditionieren möchte, im Ernstfall so zu handeln, wie es nicht per Gesetz geregelt werden durfte. Die schriftliche Entscheidung (per Gesetz) soll also quasi durch eine feste innere Entscheidung ersetzt werden.

Man kann zwar denken, es sei besser, wenn die, die bei einer Terror-Entführung eh sterben müssen, lieber durch eigene Leute sterben, als daß noch andere Leute mit in den Tod gerissen werden.

Aber so einfach ist das nicht, wenn Ihr z.B. an das WTC denkt und an das Flugzeug, das im letzten Moment eine Kurve geflogen ist: Wann hätte man es denn abschießen sollen? Als es über die Stadt flog, aber es noch keineswegs klar war, ob und was es treffen möchte? Oder erst dann, wenn es in den Sinkflug geht? Aber je sicherer der Terrorakt ist (im letzten Moment), desto mehr Menschen werden auch bei einem Abschuß umkommen (Trümmer, Feuer), so daß ein Abschuß eigentlich nur dann "gefahrlos" möglich ist, wenn noch gar nicht sicher ist, was passieren wird. :-(

Was veranlaßt den Minister, sich freiwillig auf dieses politische Glatteis zu begeben ?

Nebenbei: Die Kritik von Rot-Grün am Minister ist nicht mehr ganz so überzeugend, wenn man bedenkt, daß der Minister hier ein ehemals rot-grünes (!) Gesetz auf freiwilliger Basius umsetzen möchte.

Viele Grüße

Johannes

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