DRK-Gesetz (Unterstützung der Bundeswehr) (sonstige Themen)
In der Pressemeldung des DRK heißt es
Der Bundestag hat am Donnerstag ohne Aussprache ein neues Rotkreuz-
Gesetz verabschiedet.
[...]
Im neuen Gesetz ist festgeschrieben, dass die DRK-Mitarbeiter zum
Sanitätsdienst der Bundeswehr herangezogen werden können und dann
nach dem Genfer Abkommen genauso zu schonen und zu schützen sind
wie militärisches Sanitätspersonal. Dies gilt nach dem Gesetz auch für
den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe. (Link)
Das Gesetz wurde am 16. Oktober 2008 verabschiedet, im Gesetzestext heißt es (Hervorhebungen von mir):
§ 2
Aufgaben
(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft die
Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 und ihren
Zusatzprotokollen ergeben, insbesondere 1. die Unterstützung des Sanitäts-
dienstes der Bundeswehr im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens
einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen gemäß Artikel 24 des II. Genfer
Abkommens,
2. die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die
Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei,
3. die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros nach Artikel (Link)
Ich glaube nicht, daß es dem durchschnittlichen DRK-Helfer bewußt ist, daß er in einer "freiwilligen Hilfsgesellschaft" zur "Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" mitarbeitet - obwohl genau dies nach den Anmerkungen zum Gesetz schon immer die erste Aufgabe des DRK war (der Kommentar spricht davon, daß es keine grundlegenden Änderungen, sondern nur Präzessierungen gäbe).
Gruß
Johannes
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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"
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, 29.10.2008, 18:31- DRK-Gesetz (Unterstützung der Bundeswehr) - Lostmen
, 07.11.2008, 20:28
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