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Nicht grobfahrlässig, sondern wissentlich, bzw. billigen in Kauf genommen (sonstige Themen)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 14.07.2017, 13:20
(editiert von Exlibris, 14.07.2017, 14:00)

Moin Zusammen,
mit der Zeit kommt immer mehr raus, zum "Hamburger Sommerfest". Vorweg mal,
um für einen Schaden haftbar gemacht werden zu können, wird nach verschiedenen
Kriterien unterschieden. Leichte Fahrlässigkeit, mittlere Fahrlässigkeit,
grobe Fahrlässigkeit. Die nächste Steigerung wäre dann, wissentlich, bzw.
biligend in Kauf genommen. Danach kommt vorsätzlich. Bislang sind wir beim
"Hamburger Sommerfest" bei wissentlich bzw. billigend in Kauf angekommen. Ob
daraus noch vorsätzlich wird, wird sich zeigen:
http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-krawa...z-wurden-vor-g20-gefahr-gewarnt_id_7351377.html
und
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/lueck...nicht-nennung-laesst-fragen-offen-a2160704.html
Gruß, Exlibris

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Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)


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