Durchsuchungen: Bisher war ein konkreter Verdacht nötig (Archiv_Datenschutz)
Hallo Forum,
bisher war ein "hinreichender Tatverdacht" nötig, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Der Durchsuchungsbeschluß mußte daher detailliert aufführen, nach was gesucht wurde. HIntergründe dazu z.B. in diesem interessanten Vortrag des CCC.
Dies hat sich inzwischen geändert, ich zitiere Radio Utopie:
> Im "Heute Journal" des ZDF sagte Andreas Christeleit (stellvertretender
> Pressesprecher des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof) am 9. Mai
> folgendes:
>> "Die heutigen Untersuchungen sollten Aufschluss bringen über die Strukturen
>> und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen, und dienten
>> nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen. Dafür
>> gab`s keine Anhaltspunkte." (4, Zeitstempel 10:04 Minuten)
Inzwischen dienen Hausdurchsuchungen also auch zur allgemeinen Informationsbeschaffung.
Gruß
Johannes
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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"
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- Neuer Freibrief zum Durchsuchen von Wohnungen ? - Johannes, 25.04.2007, 13:36
- Durchsuchungen: Bisher war ein konkreter Verdacht nötig - Johannes, 12.05.2007, 13:35
- Polizei nimmt Geruchsproben von Verdächtigen - Johannes, 23.05.2007, 14:43